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Kostenloser Energieausweis* für Ihre Immobilie

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für die ersten 100 Eigentümer in Bielefeld und Umgebung!
* gilt für Verbrauchs- und Bedarfsausweise bis zum 31. Mai 2026 und für die ersten 100 Eigentümer!
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Frank Machwitz - Zertifizierter Bewertungssachverständiger für Immobilien in Bielefeld

Warum der Energieausweis zählt.

Seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung von Immobilien verpflichtend. Fehlt er bei Besichtigungen oder im Inserat, drohen Bußgelder.
Aber der Energieausweis ist weit mehr als eine Pflichterfüllung: Er ist ein aussagekräftiges Dokument, das Käufern und Mietern Transparenz über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie bietet – und Ihnen als Eigentümer klare Handlungsoptionen aufzeigt.
Gesetzlich vorgeschrieben
Ohne gültigen Energieausweis ist eine rechtssichere Vermarktung Ihrer Immobilie nicht möglich. Bußgelder sind keine Seltenheit.
Wertsteigerndes Dokument
Eine gute Energieklasse erhöht die Attraktivität Ihrer Immobilie spürbar und kann den erzielbaren Marktpreis positiv beeinflussen
Basis für Modernisierungen
Der Bedarfsausweis liefert konkrete Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen – relevant im Hinblick auf das Gebäudemodernisierungsgesetz.
Vertrauen bei Interessenten
Transparenz schafft Vertrauen. Ein vorliegender Energieausweis signalisiert Seriosität und beschleunigt Kauf- oder Mietentscheidungen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Die Unterschiede verständlich erklärt.
Viele Eigentümer in Bielefeld fragen sich, welchen Energieausweis sie für ihr Haus oder ihre Wohnung benötigen. Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei Varianten:

Der Verbrauchsausweis:

Dieser Ausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er spiegelt somit auch das individuelle Heizverhalten der bisherigen Bewohner wider. Für Mehrfamilienhäuser ab fünf Wohneinheiten oder Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet (oder entsprechend saniert) wurden, ist dieser Ausweis ausreichend.

Der Bedarfsausweis:

Hierbei handelt es sich um eine detaillierte, objektive Analyse der Bausubstanz und der Heizungstechnik, unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für unsanierte Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 erbaut wurden. Auch wenn er aufwendiger in der Erstellung ist, bietet er eine verlässlichere Grundlage für energetische Sanierungen.
Egal welchen Ausweis Sie benötigen – KENSINGTON Bielefeld kümmert sich um die professionelle und rechtssichere Erstellung für Ihre Immobilie. Wir gehen davon aus, dass Banken in Zukunft überwiegend den Bedarfsausweis akzeptieren werden - daher würden wir diesen auch grundsätzlich empfehlen.

Neue Pflichten ab Mai 2026:

Was Eigentümer wissen müssen

Die Gesetzgebung rund um die Energieeffizienz von Gebäuden entwickelt sich stetig weiter. Ab Mai 2026 treten durch die Umsetzung der neuen EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verschärfte Vorgaben in Kraft.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Umstellung der Effizienzklassen auf eine einheitliche Skala von A bis G. Zudem wird der Energieausweis künftig nicht nur bei Verkauf und Neuvermietung, sondern auch bei der Verlängerung bestehender Mietverträge sowie bei größeren Renovierungen (wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle betroffen sind) zur Pflicht . Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob Ihr aktuelles Dokument noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mit KENSINGTON Bielefeld sind Sie auf der sicheren Seite.
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  • Diskretion und Datenschutz nach DSGVO garantiert
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Frank Machwitz - Zertifizierter Bewertungssachverständiger für Immobilien in Bielefeld

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Wir melden uns zeitnah bei Ihnen. In einem kurzen Gespräch klären wir alle notwendigen Details und welche Unterlagen benötigt werden.
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