Die Gesetzgebung rund um die Energieeffizienz von Gebäuden entwickelt sich stetig weiter. Ab Mai 2026 treten durch die Umsetzung der neuen EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verschärfte Vorgaben in Kraft.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Umstellung der Effizienzklassen auf eine einheitliche Skala von A bis G. Zudem wird der Energieausweis künftig nicht nur bei Verkauf und Neuvermietung, sondern auch bei der Verlängerung bestehender Mietverträge sowie bei größeren Renovierungen (wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle betroffen sind) zur Pflicht .
Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob Ihr aktuelles Dokument noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mit KENSINGTON Bielefeld sind Sie auf der sicheren Seite.